Transparenzbericht 2019
WTR
WIRTSCHAFTSTREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hindenburgstraße 28/29
30175 Hannover
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
- Rechts- und Eigentümerstruktur
- Netzwerkeinbindung
- Leitungsstruktur
- Internes Qualitätssicherungssystem
- Qualitätssicherungsprüfung
- Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Wahrung der Unabhängigkeit
- Fortbildung Abschlussprüfer
- Vergütungsgrundlagen
- Interne Rotation
- Angaben zum Gesamtumsatz
- Unterzeichnung
Vorbemerkung
Die Veröffentlichung des nachfolgenden Transparenzberichts erfolgt in Erfüllung der Vorgaben des Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (nachfolgend AP-VO), wonach Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Geschäftsjahr mindestens eine Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 264d HGB durchgeführt haben, zur Veröffentlichung eines solchen Transparenzberichts spätestens vier Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres verpflichtet sind.
Zweck und Ziel dieser Regelung bestehen darin, die Gesellschafts-, Aufsichts- und Qualitätsstruktur des Abschlussprüfers für die Öffentlichkeit darzustellen.
Der nachfolgende Transparenzbericht betrifft das Geschäftsjahr 2019.
Die Veröffentlichung des Transparenzberichts hat auf der Internetseite des Abschlussprüfers zu erfolgen und muss dort mindestens fünf Jahre verfügbar sein.
1. Rechts- und Eigentümerstruktur
Die WTR WIRTSCHAFTSTREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT MBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend „WTR WPG“ oder „Gesellschaft“ genannt) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Juli 1997 gegründet und am 01. September 1997 in das Handelsregister des AG Hannover unter HRB 56399 eingetragen.
Die Gesellschaft wurde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt am 01. September 1997 durch Nieders. Min. für Wirtschaft.
Sitz der Gesellschaft ist seit der Gründung in 1997 bis heute Hannover.
Die WTR WPG ist seit dem 27.11. 2017 als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f) WPO im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Herr WP/STB Dipl.-Kaufmann Ingo Dudek ist seit 2013 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der WTR WPG.
Herr Dudek ist am 27. April 1995 als Wirtschaftsprüfer bestellt worden und seit 1997 ununterbrochen als Gesellschafter-Geschäftsführer in der WTR WPG tätig.
Darüber hinaus ist Herr Dudek als Mitgesellschafter und Geschäftsführer in der DUDEK.SYDOW Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hannover tätig.
2. Netzwerkeinbindung
Eine Netzwerkeinbindung nach Berufsrecht und § 319b HGB besteht nicht.
Über die Beteiligung und Tätigkeit bei der unter 1. aufgezeigten Steuerberatungsgesellschaft werden im Bedarfsfall sachliche und ggf. personelle Ressourcen mitgenutzt.
3. Leitungsstruktur
Herr WP/STB Dipl.-Kaufmann Ingo Dudek ist der einzige Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer der WTR WPG.
Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften umfassend und alleinverantwortlich.
Weitere Personen sind in die Leitungsstruktur nicht eingebunden.
4. Internes Qualitätssicherungssystem
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen sind anhand der tatsächlichen Gegebenheiten der WP-Praxis unter Beachtung der anzuwendenden Regelungen zur internen Qualitäts-sicherung und zum risikoorientierten Prüfungsvorgehen ausgestaltet.
Der Aufbau und Einsatz der einzelnen Komponenten der Sicherungsmaßnahmen folgt dabei im Wesentlichen den Empfehlungen der im IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung dargestellten Vorgehensweisen und Dokumentationen.
Das Postulat der Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten als Generalnorm allen beruflichen Handelns und Verhaltens bei der Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schlägt sich in der allgemeinen Praxisorganisation nieder als
- Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit
- Gewissenhaftigkeit
- Verschwiegenheit
- Eigenverantwortlichkeit
- Berufswürdiges Verhalten
- Beachtung berufsständiger Anforderungen an die Honorarbemessung
Regelungen für die Auftragsannahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen sollen mögliche Unabhängigkeits- und Interessenkonflikte und Auftragsrisiken vermeiden und die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung in materieller, persönlicher und zeitlicher Hinsicht sicherstellen. Dies gilt auch für die Bereiche Mitarbeiterentwicklung (sofern Mitarbeiter bei der Auftragsabwicklung eingesetzt werden) sowie der Gesamtplanung aller Aufträge.
Letztere beeinflusst auch die Auftragsabwicklung mit den Regeln für die Organisation der Abwicklung der einzelnen Aufträge, die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln, die Überwachung der Auftragsabwicklung und Durchsicht der Auftragsergebnisse, die auftragsbezogene Qualitätssicherung wie auch Klärung von Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten und letztlich für die Dokumentation der Auftragsabwicklung.
Dadurch, dass die WTR WPG als kleine mittelständige Prüfungsgesellschaft mit einer sehr flachen Unternehmens-hierarchie mit entsprechend kurzen Kommunikations- und Entscheidungswegen aufgestellt ist, wird die praktische Umsetzung der vorstehend dargestellten Regelungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Prüfungsqualität wesentlich erleichtert.
Zudem werden in Abhängigkeit von den vorhandenen organisatorischen und personellen Strukturen der WTR WPG von dieser nur fallweise einzelne Prüfungsmandate mit geringer Komplexität übernommen, die von dem einzigen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft persönlich abgewickelt werden können.
Die Auftragsabwicklung selbst folgt einem an die zu prüfende Gesellschaft nach Art und Umfang angepassten standardisierten Prüfungsablauf beginnend mit einer umfangreichen Auftragsstrukturanalyse vor Auftragsannahme insbesondere bezüglich
- der Strukturen des zu prüfenden Unternehmens
- der Unternehmensinhalte
- der Betriebsabläufe
- der erkennbaren Risikostruktur einschl. Fehlerrisiken
- der zu erwartenden Informationsflüsse
und der hieraus resultierenden Erkenntnisse für die Entscheidung über die Mandatsannahme und – im Falle der Annahme des Mandats – für die Prüfungsplanung und -durchführung in fachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht.
Durch Gewinnung weiterer Informationen und Erkenntnisse nach Auftragsannahme über die erste Risiko- und Fehlereinschätzung hinaus sowie die Wirksamkeit des vorhandenen IKS wird das Prüfungsprogramm laufend angepasst.
Unter Berücksichtigung der Strukturen der WTR WPG und der Art und Anzahl der durchzuführenden Abschlussprüfungen sind die Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen eingerichtet, die zur Einhaltung der Berufspflichten im Bereich der Organisation und tatsächlichen Auftragsabwicklung erforderlich und zweckmäßig sind.
5. Qualitätssicherungsprüfung
Die WTR WPG ist in 2019 letztmalig als Abschlussprüfer einer Gesellschaft i.S. §319a HGB tätig geworden.
Eine Qualitätssicherungsprüfung i.S. von Art. 26 der AP-VO (Inspektion) hat bis dato nicht stattgefunden.
6. Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse
Die WTR WPG hat im Geschäftsjahr 2019 bei den nachfolgenden Unternehmen eine Abschlussprüfung durchgeführt:
– Fürstenberg Capital Erste GmbH, Fürstenberg
– Fürstenberg Capital II GmbH, Fürstenberg
7. Wahrung der Unabhängigkeit
Die WTR WPG hat ihren Beruf unabhängig auszuüben, d.h. frei von persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen und Abhängigkeiten, die die berufliche Entscheidungsfreiheit der WTR WPG beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
Vor der Auftragsannahme wird daher eine Prüfung bezüglich etwaiger bestehender oder möglicherweise auftretender Konflikte bei der Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit vorgenommen.
Insbesondere werden die bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beachtenden besonderen Regelungen zu den Anforderungen an die persönliche und auftragsbezogene wirtschaftliche Unabhängigkeit im HGB sowie der AP-VO geprüft und dokumentiert.
8. Fortbildung Abschlussprüfer
Den besonderen fachlichen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechend bildet sich der Wirtschaftsprüfer im berufsüblichen Umfang laufend fort, wobei schwerpunktmäßig insbesondere auftragsbezogene erforderliche besondere Kenntnisse zur Gewinnung eines zutreffenden Prüfungsurteils erarbeitet und gewonnen bzw. vertieft werden.
Insoweit werden laufend Weiterbildungsmöglichkeiten wahrgenommen, die im Zusammenwirken mit den vorhandenen bzw. zugänglichen umfangreichen Datenbanken und Recherchepools und umfangreichen aktuellen Fachliteratur ein komplettes und umfassendes Fortbildungssystem für die aktuelle Auftragsabwicklung bilden.
9. Vergütungsgrundlagen
Der Geschäftsführer der WTR WPG erhält ein vertraglich festgelegtes monatliches Festgehalt sowie jährlich eine variable Vergütung auf Basis des Jahresüberschusses der Gesellschaft.
10. Interne Rotation
Die interne Rotation (interner Prüferwechsel) regelt sich allein nach Art. 17 Abs. 7 AP-VO.
Nach dieser Regelung beträgt die Bestellungsdauer als Abschlussprüfer für die jeweilige zu prüfende Gesellschaft längstens sieben Jahre.
Da die WTR WPG zur Zeit nur einen Wirtschaftsprüfer beschäftigt, kommt bislang die vorstehende gesetzliche Normierung zum Tragen.
11. Angaben zum Gesamtumsatz
Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen der WTR WPG im Geschäftsjahr 2019:
1. Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse | TEUR 30 |
2. Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses anderer Unternehmen | TEUR 13 |
3. Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die von der Prüfungsgesellschaft geprüft werden | TEUR 0 |
4. Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen | TEUR 41 |
TEUR 84 |
12. Unterzeichnung
Vorstehender Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Der Bericht wird auf der Website www.wtr-hannover.eu veröffentlicht und bleibt dort ab dem Tag der Veröffentlichung mindestens fünf Jahre verfügbar.
Hannover, den 12. Juni 2020
WTR WIRTSCHAFTSTREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dipl.-Kaufmann Ingo Dudek
Wirtschaftsprüfer